Cannabis Social Club Offenburg – Willkommen in der Anbauvereinigung der Ortenau-Metropole

Herzlich willkommen beim Cannabis Social Club Offenburg

Offenburg ist mehr als nur eine Kreisstadt – sie ist das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Herz der Ortenau. Mit über 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, eingebettet zwischen der Rheinebene und dem Westrand des Schwarzwaldes, nur wenige Kilometer von der französischen Grenze entfernt, verbindet Offenburg Weltoffenheit mit regionaler Verwurzelung. Die Stadt ist bekannt für ihren Weinbau, die historische Obere Weingasse, den traditionsreichen Mittelaltermarkt und eine lebendige, engagierte Stadtgesellschaft.

In diesem Geist begrüßen wir Sie auf der Webpräsenz des Cannabis Social Club Offenburg – der Anbauvereinigung für die Ortenau-Metropole und ihre gesamte Umgebung. Als offenburg-csc.de sind wir die umfassendste und verlässlichste Anlaufstelle zum Thema legaler Cannabis in Offenburg und im Ortenaukreis.

Was ist ein Cannabis Social Club?

Ein Cannabis Social Club, kurz CSC, ist eine eingetragene, nicht gewinnorientierte Vereinigung, deren Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis für den Eigenbedarf anbauen und unter sich aufteilen. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Konsumcannabisgesetz (KCanG), das seit April 2024 in Deutschland in Kraft ist. Der Staat schafft damit einen kontrollierten, transparenten Rahmen für den gemeinschaftlichen Eigenanbau – fernab von Schwarzmarktstrukturen und ohne kommerziellen Vertrieb.

Ein CSC ist kein Geschäft, kein Coffeeshop und keine Verkaufsstelle. Er ist eine Gemeinschaft von Erwachsenen, die verantwortungsbewusst und im Einklang mit dem Gesetz handeln. Der Cannabis Club Ortenaukreis versteht sich als Teil dieser bundesweiten Bewegung – mit einem klaren lokalen Bezug zu Offenburg und der gesamten Ortenauregion.

Mitgliedschaft – Voraussetzungen und Kosten

Wer kann Mitglied werden?

Eine Mitgliedschaft in der Anbauvereinigung Offenburg steht allen Personen offen, die folgende gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können und dürfen zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht bereits Mitglied in einer anderen Anbauvereinigung sein. Die Mitgliedschaft ist auf eine Vereinigung pro Person beschränkt – das schreibt das KCanG ausdrücklich vor.

Der Verein kann insgesamt bis zu 500 Mitglieder aufnehmen. Die Aufnahme erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und auf Basis der Vereinssatzung. Ein Rechtsanspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

Monatsbeitrag und Abgabemengen

Die genauen Mitgliedsbeiträge sowie die aktuell verfügbaren Abgabemengen entnehmen Sie bitte direkt unseren Mitgliedschaftsunterlagen oder kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular. Grundsätzlich gilt: Mitglieder über 21 Jahre dürfen pro Monat bis zu 50 Gramm des gemeinschaftlich angebauten Cannabis erhalten. Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gilt eine reduzierte Höchstmenge von 30 Gramm pro Monat, und der Konsum von Produkten mit einem THC-Gehalt über einem bestimmten Grenzwert ist in dieser Altersgruppe auf Produkte mit moderatem THC-Gehalt beschränkt. Für Fragen zu individuellen gesundheitlichen oder rechtlichen Aspekten empfehlen wir, eine qualifizierte Fachkraft – etwa einen Arzt oder einen Rechtsanwalt – zu konsultieren.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mit der Aufnahme in den CSC Offenburg gehen sowohl Rechte als auch Pflichten einher, die das KCanG sowie die Vereinssatzung festlegen. Mitglieder haben das Recht, am gemeinschaftlichen Anbau teilzuhaben, die festgelegten Mengen zu erhalten und die Vereinseinrichtungen im Rahmen der Satzung zu nutzen. Gleichzeitig verpflichten sie sich, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, den Konsum nicht in der Öffentlichkeit oder in der Nähe von Schulen, Kindertagesstätten und ähnlichen Einrichtungen zu vollziehen, und Cannabis nicht an Dritte – insbesondere nicht an Minderjährige – weiterzugeben.

Die Weitergabe von Cannabis außerhalb der Vereinsstrukturen ist ausdrücklich verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Der Anbauverein Offenburg Baden-Württemberg legt größten Wert auf die Einhaltung dieser Regeln – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern weil wir als Gemeinschaft gemeinsam Verantwortung tragen.

Ebenso gehört zur Mitgliedschaft die aktive Teilnahme am Vereinsleben, die Entrichtung der Mitgliedsbeiträge und die Bereitschaft, den gemeinschaftlichen Anbau im Rahmen der eigenen Möglichkeiten zu unterstützen.

Offenburg und die Ortenau – ein CSC für die ganze Region

Als Kreisstadt ist Offenburg der natürliche Mittelpunkt der Ortenau – und genau dieser regionalen Verantwortung fühlt sich der legale Cannabis Offenburg-Verein verpflichtet. Ob Sie aus Lahr, Kehl, Gengenbach, Achern oder direkt aus Offenburg kommen: Der CSC steht allen Menschen der Region offen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Wir sind überzeugt, dass ein verantwortungsvoller, transparenter Umgang mit Cannabis auch im Ortenaukreis möglich ist – und möchten dazu einen verlässlichen, seriösen Rahmen bieten.

Mitglied werden – so geht's

Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft im Cannabis Social Club Offenburg haben, laden wir Sie herzlich ein, über unser Kontaktformular Verbindung mit uns aufzunehmen oder direkt einen Aufnahmeantrag zu stellen. Unser Team beantwortet Ihre Fragen sorgfältig und diskret. Wir freuen uns darauf, Sie in unserer Vereinsgemeinschaft willkommen zu heißen – als Teil einer neuen, verantwortungsbewussten Cannabis-Kultur in der Ortenau-Metropole.